Allgemeines

Messe Wels Serviceheft ÖBA ÖKONDA 2013

27. - 30. April 13 www.diegenuss.at Allgemeines Einbringung Grundsätzlich ist das Befahren der Hallen mit Fahrzeugen nicht gestattet. Be- achten Sie unsere Messeordnung, die Ihnen auch mit der Anmeldung zuge- sandt worden ist, auf den Seiten 76-79. Standbau Ihr kompetenter Partner für einen professionellen Standbau. Meplan GmbH Meplan GmbH Messeplatz 2, 4600 Wels, Österreich Tel. +43 (7242) 9392-5210 Fax +43 (7242) 9392-5211 mailto info@meplan.de Bestellungen für einen professionellen Standbau sindauch mittels Bestellsei- ten (Seiten 23 - 39) möglich. Technische Richtlinien Die Aufbauhöhe im Messezentrum Neu/Halle 20 ist auf max. 5,0 m Standaufbau (Reihen-, Eck-, Kopf- und Inselstände) festgesetzt.Bei Überschreitung der Messezentrum Neu/Halle 20 Aufbauhöhe über das Normalmaß von 5,00 m sowie für sämtliche zweige- schossige Standbauten ist eine Planeinreichungbis 25. März 13 (Grundriss, Vorder- und Seitenansicht) an die Messeleitung (den zuständigen Hallenpla- ner) unbedingt erforderlich. Achtung! Bei zweigeschossigen Standaufbauten ist eine Sprinkleranlage zwingend vorgeschrieben. Firmenzeichen, Firmennamen dürfen diese Aufbauhöhenur mit Genehmigung der Messe Wels GmbH & Co KG und dem Einverständnis der Standnachbarn überschreiten. Abhängungen Abhängungen sind nur im Messezentrum Neu (Halle 20) möglich Abhängungen (siehe Seiten 24 - 25) von der Hallendecke dürfen aus rechtli- chen und organisatorischen Gründen nur nach Rücksprache mit der Messe Wels GmbH & Co KGvorgenommen werden. Eine termingerechte Einreichungbis spätestens 25. März 13 ist unbedingt erforderlich. Feuerpolizeiliche Brandmelder, Feuerlöscher oder Hydranten dürfen – sofern Sie sich im Be- Vorschriften reich Ihres Standplatzes befinden – nicht verbaut werden. Dies wird bei der Kommissionierung vor Messebeginn überprüft. Ebenso sind die feuerpolizeili- chen Vorschriften beim Standbau einzuhalten. Präsentationsfahrzeuge Bitte beachten Sie, dass bei Ausstellungsfahrzeugendie Tanks zu entleeren sind und die Batterie abgeklemmt werden muss. Haftung Aussteller haften für Schäden, die in ihrem Bereichliegen. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt, ob Sie für diesen Fall durch eine Betriebshaftpflichtversi- cherung abgedeckt sind. Wir empfehlen Ihnen weiters, eine Messeversiche- rung gegen Diebstahl, Beschädigung etc. abzuschließen. Das Gelände wird bewacht, doch kommt es immer wieder zu Diebstählen(siehe unser Angebot der Messeversicherung auf den Seiten 56 - 57). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Ausstel- ler eingebrachten oder zurückgelassenen Ausstellungsgüter bzw. Standaus- rüstung Irrtümer und Druckfehler vorbehalten 6


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